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  • 17. May 2012
20. Mai 2010

RapidShare gewinnt auch vor US-Gericht

rapidshare RapidShare gewinnt auch vor US GerichtDer Filehoster Gigant RapidShare hat wieder einmal Grund zur Freude, den die Justiz gibt ordentlich Unterstützung: Anfang Mai hatte das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf geurteilt, dass RapidShare nicht als Mittäter für Urheberrechtsverstöße seiner Nutzer haften muss. Nun konnte RapidShare auch vor einem US-Gericht bestehen.

Rapidshare teilte am Donnerstag mitteilte, hat das Bezirksgericht des Southern District of California am 18. Mai einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Filehoster aus der Schweiz abgelehnt.

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Der Erotikanbieter Perfect 10 klagte um eine Verfügung zu erringen die Verbreitung von urheberrechtlichem geschütztem Material zu unterbinden. Jedoch sah das Gericht von California den Sachverhalt anders – es könne RapidSahre keine Verletzung des Urheberrechts vorgeworfen werden.

Dies dürfte einen weiteren Durchbruch für die RapidShare AG darstellen, damit weiter untermauern konnte das RapidShare keine Urheberrechtsverletzungen fördert.

Perfect10, Inc v. Rapidshare Ag

Von René Nurido

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