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  • 22. May 2013
16. Januar 2011

Gustavo-Wechsel bleibt ohne Nachspiel

Die DFL hat den Wechsel von Luis Gustavo von 1899 Hoffenheim zum FC Bayern München überprüft und ist zu dem Schluss gekommen, dass die Richtlinien der Liga dabei befolgt worden sind. In erster Linie ging es dabei um die Teilnahme des Mäzens Dietmar Hopp an den Vertragsgesprächen.

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Darin sieht die DFL aber kein Problem, denn Hopps Teilnahme an den Verhandlungen sei durch die TSG 1899 Hoffenheim e.V., den Mehrheitsgesellschafter des Clubs, den Beirat und die Geschäftsführung abgesegnet worden. Damit habe sich im Hopp im Rahmen der Ligasatzung bewegt und können nicht belangt werden.

Hintergrund ist die sogenannten 50+1-Regelung. Danach darf kein Investor die Mehrheit in einem Bundesligaverein übernehmen. Bei Hoffenheim spielt Dietmar Hopp zwar eine wichtige Rolle, formal gehört ihm der Verein jedoch nicht. Da Hopp sich aber beim Gustavo-Wechsel in das operative Geschäft eingemischt hatte, war Kritik laut geworden.

Die Entscheidung der DFL überrascht kaum. Es liegt nicht im Interesse der Liga, Hopp zu maßregeln oder gar zu bestrafen. Unter Juristen herrscht Einigkeit, dass eine Klage gegen die 50+1-Regel mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolgreich wäre. Deswegen will die DFL dieses Thema nach Möglichkeit klein halten. Es soll vermieden werden, dass in der Bundesliga Clubs gekauft werden können, so wie das z.B. in England möglich ist.

Die Begründung, die von der DFL geliefert wird, ist allerdings so wachsweich, dass jeder Investor in der Praxis wohl beliebig in das operative Geschäft eingreifen kann. Das könnte der Anfang vom Ende der 50+1-Regel sein. Es bleibt abzuwarten, wie lange die DFL mit ihrer Verhinderungstaktik erfolgreich bleibt. Martin Kind, der Präsident von Hannover 96, kokettiert z.B. schon seit Jahren mit einer möglichen Klage. Ob und wann diese kommen wird, ist allerdings offen.

Von ma2399

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